Für Jugendliche und junge Erwachsene bietet sich die Möglichkeit, stationär in einer eigenen Wohnung zu leben und betreut zu werden. Wenn sie für sich keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr im Gruppenkontext sehen oder die Verselbstständigung vordergründiges Ziel ist, finden sie hier ein Zuhause.
Die Wohnungen werden im urbanen Raum angemietet und befinden sich im selben Haus wie Büros und Nachtbereitschaftszimmer oder in unmittelbarer Nachbarschaft. In einem zusätzlichen Gemeinschaftsbereich können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kochen, essen, spielen und Zeit mit anderen verbringen.
Aufgenommen werden junge Menschen auf Basis folgender Rechtsgrundlagen: § 27, § 34, § 35, § 35a und § 41 SGB VIII. In Form von Einzelfallentscheidungen sind auch Unterbringungen nach §134 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 3 SGB IX möglich.
Unsere Arbeit orientiert sich am individuellen Bedarf der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ziel ist es, ihre persönliche, soziale und emotionale Entwicklung zu fördern – auf dem Weg in ein Leben in größtmöglicher Autonomie.
Durch strukturierte Tagesabläufe, gemeinsame Mahlzeiten, Freizeitaktivitäten und Unterstützung in Schule oder Ausbildung erfahren die jungen Menschen Orientierung, Halt und Zugehörigkeit. Gleichzeitig werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Entscheidungsprozesse einbezogen, um Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung zu entwickeln.
Die enge Zusammenarbeit und transparente Kommunikation mit Jugendämtern, Eltern, Schulen und in weiteren Bezügen tragen dazu bei, Entwicklungsprozesse zu unterstützen und nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen.
Eine umfassende gesundheitliche Betreuung ist durch die enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten sichergestellt. Regelmäßige Visiten, Fallsupervisionen und Teamberatungen unterstützen die Versorgung. Zusätzlich erfolgt eine kontinuierliche Kooperation mit Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendpsychiatrien und Fachkliniken. Hiermit sichert die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung ihre Qualitätsstandards in der neurologisch-psychiatrischen Beratung und Begleitung der jungen Menschen.
Im Alltag werden individuell erarbeitete Therapiekonzepte durch verhaltenstherapeutische Maßnahmen integriert.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen besuchen die örtlichen Regelschulen, Maßnahmen zur Berufsorientierung oder absolvieren Ausbildung oder Studium. Bei besonderem Bedarf besteht für Jüngere die Möglichkeit, die stiftungseigene Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Anspruch zu nehmen – mit dem Ziel, den Wechsel auf eine öffentliche Schule vorzubereiten.
Nach dem Schulabschluss unterstützen wir die jungen Menschen bei weiteren Schritten – von der Kontaktaufnahme mit Ausbildungsbetrieben oder Hochschulen über die Bewerbung bis hin zur Begleitung im Alltag von Beruf oder Studium.
Wir fördern, strukturieren und begleiten die Kontakte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ihren Familien gemäß der individuellen Hilfeplanung. Je nach Alter und Bedarf findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Mitarbeiter*innen der Stiftung und den Sorgeberechtigten statt. Des Weiteren stehen den Angehörigen kostenfreie Wohnmöglichkeiten in der Nähe des jeweiligen Wohnangebotes für Besuche zur Verfügung.
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